Oberschweinbach gehörte den Freiherren von Lerchenfeld und stand unter der Landeshoheit des Kurfürstentums Bayern. Oberschweinbach war ein Teil der geschlossenen Hofmark Spielberg-Oberschweinbach . Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde.